Wünsche und vorhandener Schutz
Was ist bereits abgesichert? Welche Leistungen sind dir wichtig? Wir beginnen bei deinem tatsächlichen Bedarf und nicht bei einer möglichst langen Tarifliste.
Private Zusatzversicherungen · Persönliche Beratung
Zähne, Krankenhaus oder weitere Gesundheitsleistungen: Wir schauen gemeinsam, welche Ergänzung zu deinem vorhandenen Schutz und deinen Wünschen passt.
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ZUHÖREN. VERSTEHEN. GEMEINSAM ENTSCHEIDEN.
Ein Rechner kann Angaben verarbeiten. Deine Lebenssituation, deine Prioritäten und offene Fragen lassen sich nicht auf einen Beitrag reduzieren. Deshalb beraten wir dich in diesem Bereich persönlich und nehmen uns Zeit für das, was dir wichtig ist.
Was ist bereits abgesichert? Welche Leistungen sind dir wichtig? Wir beginnen bei deinem tatsächlichen Bedarf und nicht bei einer möglichst langen Tarifliste.
Erstattungsgrenzen, Wartezeiten, Leistungsstaffeln und mögliche Ausschlüsse können je nach Tarif entscheidend sein. Wir erklären dir, worauf es bei deinem Anliegen ankommt.
Wir betrachten Beiträge und Leistungen gemeinsam und prüfen mögliche Überschneidungen. Ob ein Abschluss möglich ist und zu welchen Bedingungen, hängt vom jeweiligen Angebot ab.
Dein persönliches Angebot vorbereiten
Wähle die Ergänzungen, die dich interessieren. Dazu erscheinen die passenden Zusatzfragen.
In fünf Schritten zu deiner Beratungsgrundlage. Unbekannte Angaben dürfen offen bleiben. Für weitere Personen bitte je einen eigenen Bogen erstellen. Beim Neuladen gehen Eingaben verloren; du kannst einen Zwischenstand als Text sichern.
Gut vorbereitet ins Gespräch
Prüfe, ob eine Erstattungsquote die gesetzliche Kassenleistung bereits einschließt. Leistungsstaffeln, Höchstbeträge, Wartezeiten und der Umgang mit bereits angeratenen Maßnahmen unterscheiden sich. Ein hoher Prozentsatz bedeutet nicht automatisch eine unbegrenzte Auszahlung.
Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung sind unterschiedliche Leistungen. Ambulante Tarife können etwa Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen ergänzen – häufig mit jährlichen Grenzen. Wir prüfen, welche Leistungen dir fehlen.
Krankentagegeld knüpft an die vertraglichen Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit an. Krankenhaustagegeld ist dagegen ein vereinbarter Betrag für einen versicherten Krankenhausaufenthalt. Beide erfüllen unterschiedliche Zwecke.
Für die konkrete Auswahl können Fragen zu fehlenden Zähnen, empfohlenen Behandlungen oder zur Gesundheit nötig sein. Diese gehören in die passende, aktuelle Versichererstrecke und nicht in ein offenes Freitextfeld.
Eigener Bedarfsbogen, orientiert an den folgenden Anbieter- und Verbraucherinformationen. Keine Kopie eines Versichererantrags. Recherche: 27.10.2026. Konkrete Bedingungen und die Annahmeentscheidung des Versicherers bleiben maßgeblich.